Allgemeine Vertragsbedingungen für Domainregistrierung (AVB)
1. Gegenstand, Definitionen, Pflichten von Domainers Registrar
Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für den Domainer-Rahmenvertrag (im folgendem auch „Vertrag“ genannt) zwischen Domainers Registrar AG (im Folgenden auch „Domainers Registrar“ genannt) und dem Kunden sowie für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erbrachten Leistungen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
„Registrierung“ im Sinne dieser Vertragsbedingungen ist die Neuregistrierung einer Domain (REG) durch Domainers Registrar sowie ein Providerwechsel (TRANSFER) in die Verwaltung von Domainers Registrar. Entsprechendes gilt, wenn im Vertrag von „registrieren“ die Rede ist.
„Providerwechsel“ im Sinne dieser Vertragsbedingungen ist die Übernahme einer bereits registrierten Domain von einem anderen Provider in die Verwaltung von Domainers Registrar sowie von Domainers Registrar in die Verwaltung eines anderen Providers.
„Verwaltung“ im Sinne dieser Vertragsbedingungen ist die Weiterleitung von Erklärungen des Domaininhabers an die Domainvergabestelle oder den zwischengeschalteten Registrar betreffend eine Änderung der Daten der Domain (UPDATE), einen Wechsel der Domain zu einem anderen Provider als Domainers Registrar (KK/CHPROV/TRANSFER) und die Kündigung/Löschung der Domain (CLOSE) sowie sonstige Verwaltungsmaßnahmen betreffend die Domain.
„Domain-Bestellsystem“ im Sinne dieser Vertragsbedingungen ist der Zugang zu einem elektronischen Kommunikationssystem, welches der Kunde für die Bestellung von Domains sowie für die Abgabe sonstiger Erklärungen in Bezug auf bestellte Domains erhält.
1.1 Domainers Registrar tritt bei allen Einzelaufträgen innerhalb des Rahmenvertrages zur Bereitstellung und/oder Verwaltung von Domainnamen im Verhältnis zwischen dem Kunden und den mit der Verwaltung der zentralen Datenbanken beauftragten Stellen lediglich als Vermittler auf. Domainers Registrar hat keinen Einfluss darauf, dass die für den Kunden beantragten Domainnamen zugeteilt werden können und/oder frei von Rechten Dritter sind, oder bleiben. Domainers Registrar übernimmt insoweit für die sich daraus möglicherweise ergebenden Rechtsfolgen, wie z.B. Verlust der Domains, keine Gewähr.
Der Registrierungsvertrag zwischen den Domainvergabestellen bzw. den zwischengeschalteten Registraren und dem Domaininhaber richtet sich nach den jeweiligen Registrierungsrichtlinien und Registrierungsbedingungen der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle (der zuständigen Registry). Diese Bedingungen werden ausdrücklich Vertragsbestandteil für jeden einzelnen Auftrag über die Registrierung entsprechender Domains.
Die einzelnen Vergabestellen ändern ihre Registrierungsbedingungen in unregelmäßigen Abständen mit Wirkung für und gegen den Kunden. Eine Übersicht der derzeit aktuellen Bedingungen ist hier einsehbar: RegistryGate Registrierungs- und Managementbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich, sich selbstständig darüber zu informieren und diese Änderungen entweder zu akzeptieren oder die entsprechenden Domainnamen zu löschen.
1.2 Einzelaufträge innerhalb des Rahmenvertrages kommen dadurch zustande, dass der Kunde eine Bestellung an Domainers Registrar unter Verwendung der vertraglich festgelegten Bestellwege an Domainers Registrar übersendet und Domainers Registrar mit der Durchführung des Auftrags beginnt (insb. durch Weiterleitung der maßgeblichen Daten an die betroffenen Domainvergabestellen bzw. zwischengeschalteten Registrare) oder dem Kunden eine (elektronische) Auftragsbestätigung übersendet. Bestellungen, die bei Domainers Registrar eingegangen sind, können nicht mehr storniert werden.
Der Kunde bleibt alleiniger Vertragspartner von Domainers Registrar, auch wenn er Bestellungen für Dritte oder im Namen Dritter übermittelt. Der Kunde wird insoweit den Dritten zu entsprechenden Pflichten und Handlungsweisen im Sinne dieses Vertrages verpflichten und alle relevanten Bedingungen verbindlich an den Dritten weitergeben.
Der Kunde erkennt an, dass die Registrierung von Domainnamen in der Regel nach dem „first-come, first-served“ Prinzip erfolgt. Die Durchführung von Einzelaufträgen über die Registrierung von Domains oder der Providerwechsel steht daher unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der betreffenden Domain. Domainers Registrar übernimmt keine Garantie für eine erfolgreiche Zuteilung bestellter Domainnamen und wird im Falle der Unmöglichkeit der Ausführung des Einzelauftrags von der Leistungspflicht frei. Auskünfte über die Verfügbarkeit von Domains auf den Seiten von Domainers Registrar erfolgen stets ohne Gewähr. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass diese Auskünfte nur den jeweiligen Datenstand aus den hierfür eingerichteten Datenbanken wiedergeben, der gegenüber der rechtlichen Zuordnung der Domains in der Regel nur zeitlich versetzt angepasst wird.
1.3 Domainers Registrar bemüht sich stets um eine unverzügliche Durchführung der Aufträge, ohne hierbei jedoch die Umsetzung bei den Domainvergabestellen oder zwischengeschalteten Registraren selbst gewährleisten zu können. Domainers Registrar kann die Durchführung von einzelnen Aufträgen jederzeit davon abhängig machen, dass die hierfür geschuldeten Entgelte vorher gezahlt wurden.
1.4 Für Domains, die von Domainers Registrar verwaltet werden, stellt Domainers Registrar als kostenfreie Serviceleistung bis auf weiteres für die Dauer der Verwaltung jeweils vier Nameserver zur Verfügung (DNS-Service). Domainers Registrar behält sich vor, diesen kostenfreien DNS-Service jederzeit ganz oder teilweise einzustellen oder nur noch gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung weiterzuführen. Domainers Registrar kündigt dem Kunden die Einstellung des kostenfreien DNS-Service oder die Umstellung auf einen kostenpflichtigen Zusatzservice mit einer Frist von mindestens einem Monat an. Besteht der begründete Verdacht, dass ein Verstoß im Sinne von Ziffer 4.4 vorliegt, kann der DNS- Service ohne Einhaltung einer Frist eingestellt werden. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
2. Bedingungen für Bestellungen, Kommunikationsmittel in Vertragsangelegenheiten
2.1 Die vertraglichen Dienste erstrecken sich auf die Verwaltung der in der zum Rahmenvertrag zugehörigen Preisliste genannten Top-Level-Domains und die dort genannten Bedingungen.
2.2 Der Kunde muss für alle Mitteilungen gegenüber Domainers Registrar im Hinblick auf die Registrierung und Verwaltung von Domains (insbesondere rechtsverbindliche Erklärungen zur Bestellung von Neuregistrierungen, Übernahmen, Zustimmungserklärungen zu Übernahmen, Anfragen, Domainkündigungen und Aktualisierungen), soweit dies inhaltlich und technisch möglich ist, ausschließlich die folgenden Kommunikationsmittel verwenden:
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- die dafür vorgesehenen Eingabemasken in dem von Domainers Registrar zur Verfügung gestellten Web-Interface („Domainers Bestellsystem“) unter order.domainers.de;
- standardisierte E-Mails (Templates) entsprechend der von Domainers Registrar zur Verfügung gestellten Formatbeschreibung an eine speziell für Kunden eingerichtete E-Mail-Adresse;
- Soweit verfügbar über eine Smartphone-Applikation; eine hierfür dem Kunden zur Verfügung gestellte SOAP/API – Schnittstelle.
- Der Kunde kann diese Kommunikationsmittel durch Mitteilung an Domainers Registrar sperren lassen. Domainers Registrar wird die Kommunikationsmittel sofort und ohne vorherige Mitteilung an den Kunden sperren, wenn die Besorgnis einer vertragswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung derselben besteht. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
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2.3 Domainers Registrar ist ferner jederzeit berechtigt, den Zugang zu den vorgenannten Kommunikationsmitteln und sämtliche dem Kunden zur Verfügung gestellten Funktionen zu sperren, wenn der Kunde mit der Zahlung von einzelnen oder allen Entgelten nach diesem Rahmenvertrag in Verzug ist und der Kunde eine von Domainers Registrar gesetzte angemessene Nachfrist für die Bezahlung dieser Entgelte nicht einhält.
2.4 Domainers Registrar verwendet für Mitteilungen in Vertragsangelegenheiten die hierfür im Benutzerkonto des Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Adresse ist vom Kunden während der Vertragslaufzeit stets aktuell und erreichbar zu erhalten. Ist die vom Kunden dort hinterlegte E-Mail-Adresse nicht mehr erreichbar, so gelten die an diese E-Mail-Adresse gesendeten Nachrichten als zugegangen, wenn Domainers Registrar zwei erfolglose Übermittlungsversuche an diese E-Mail-Adresse unternommen hat. Entsprechendes gilt für den Zugang elektronischer Rechnungen beim Kunden an die hierfür hinterlegte E-Mail-Adresse.
3. Entgelte
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, für jeden an Domainers Registrar erteilten Auftrag das hierfür jeweils vereinbarte Entgelt zu bezahlen und insbesondere bei jeder Bestellung der Registrierung einer Domain (gleich ob als Neuregistrierung oder Providerwechsel) das vereinbarte Einrichtungsentgelt sowie für jeden Verwaltungszeitraum (= Abrechnungszeitraum) das vereinbarte Verwaltungsentgelt zu entrichten. Das Verwaltungsentgelt ist jeweils zu Beginn eines Verwaltungszeitraums an Domainers Registrar zu entrichten. Der erste Verwaltungszeitraum beginnt mit der erfolgreichen Registrierung der Domain (gleich ob als Neuregistrierung oder Providerwechsel).
Domainers Registrar verauslagt für den Kunden die Registrierungs- und Verwaltungsentgelte bei den Domainvergabestellen bzw. den zwischengeschalteten Registraren, soweit diese nach den einbezogenen Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle direkt oder mittelbar durch den Kunden zu leisten sind. Soweit die Vergabestellen ihr Abrechnungsmodell bzw. ihre Preisgestaltung für Domains ändern, ist Domainers Registrar berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit Wirksamwerden der Änderung, also auch noch innerhalb eines im Voraus bezahlten und laufenden Verwaltungszeitraums, ohne gesonderte Ankündigungsfrist mit Wirkung für die Zukunft, entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung für den Kunden unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
Auch bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags (insb. bei vorzeitiger Löschung der Domain oder vorzeitigem Providerwechsel) schuldet der Kunde das volle Entgelt für den vertraglich vereinbarten Verwaltungszeitraum. Die Dauer des Verwaltungszeitraums ergibt sich aus der Preisliste.
3.2 Die Rechnungsstellung erfolgt im Regelfall am Anfang eines jeden Kalendermonats. Alle Entgelte sind ohne Abzug sieben Kalendertage nach Übersendung einer elektronischen Rechnung (im PDF-Format) an die E-Mail-Adresse des Kunden zur Zahlung fällig (Fälligkeitszeitpunkt). Die Zahlung erfolgt, soweit dieser Zahlungsweg vereinbart wurde, im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens nach Maßgabe des ausgestellten Formulars. Im Falle eines Wechsels des Girokontos hat der Kunde vor Schließung des alten Kontos zu informieren und eine neue Bankverbindung mitzuteilen. Ist zum Fälligkeitszeitpunkt der Lastschrifteinzug des Rechnungsbetrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, so ist der Rechnungsbetrag ab diesem Zeitpunkt in Höhe von jährlich 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Zusätzlich behält sich Domainers Registrar das Recht vor dem Kunden gemäß § 288 Abs. 5 BGB eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR zu berechnen. Hat der Kunde die Zurückweisung einer Lastschrift zu vertreten, ist Domainers Registrar eine Kostenpauschale in Höhe von 10,00 EUR zu erstatten. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass im Einzelfall Domainers Registrar diese Kosten nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.
Domainers Registrar vereinbart mit dem Kunden eine abweichende Frist für die Zusendung der Vorabinformationen zum SEPA-Lastschrifteinzug. Die Frist soll mindestens 5 Tage bei erstmaligen Lastschriften und mindestens 2 Tage bei nachfolgenden Lastschriften betragen.
Domainers Registrar vereinbart des Weiteren mit dem Kunden, dass die Mandatserteilung für SEPA-Lastschriften mittels telekommunikativer Übermittlung unter Einhaltung der Textform auch ohne handschriftliche Unterschrift geschehen kann.
3.3 Domainers Registrar ist jederzeit berechtigt, die Durchführung von Aufträgen und/oder die Aktivierung der bestellten Domains von der Leistung einer Vorauszahlung, in Höhe des jeweils vollen vertraglichen Entgelts, für den betreffenden Auftrag abhängig zu machen.
3.4 Die Preise und Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und verstehen sich netto, also zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe. Domainers Registrar kann die jeweils gültige Preisliste mit Wirkung für künftige Aufträge (einschließlich Auftragsverlängerungen für einen neuen Verwaltungszeitraum) jederzeit durch Mitteilung an den Kunden ändern. Diese Preisänderungen, mit Ausnahme der in Abschnitt 3.1 genannten Änderungen aufgrund Preisanpassung der Vergabestellen, wird Domainers Registrar mindestens drei Wochen vor Wirksamkeit der Preisänderung dem Kunden elektronisch mitteilen.
4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden, Mitteilungen an Domainers Registrar
4.1 Zur Domainregistrierung übermittelt der Kunden den vollständigen, richtigen und wirksamen Domainauftrag des (künftigen) Domaininhabers sowie die nach den Domainregistrierungsrichtlinien und -bedingungen erforderlichen Daten an Domainers Registrar. Änderungen der nach den jeweiligen Domainregistrierungsrichtlinien bzw. -bedingungen erforderlichen Daten und der technischen Daten zur Konnektierung der Domain (UPDATE) sowie alle für den Domainvertrag zwischen der Domainvergabestelle bzw. dem zwischengeschalteten Registrar und dem Domaininhaber relevanten Erklärungen des Domaininhabers, des administrativen Ansprechpartners, des technischen Ansprechpartners oder des Zonenverwalters übermittelt der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen an Domainers Registrar. Die genannte Frist beginnt mit Zugang des betreffenden Antrags bzw. der betreffenden Erklärung des Domaininhabers beim Kunden. Erweisen sich die vom Kunden übermittelten Daten als unvollständig, unzutreffend oder nicht mehr zutreffend und übermittelt der Kunde auf Anforderung von Domainers Registrar nicht innerhalb von drei Werktagen die vollständigen und zutreffenden aktuellen Daten, ist Domainers Registrar berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Erreichbarkeit der Domain technisch zu unterbinden (z.B. über den Domain-Status HOLD oder die DNS-Konfiguration) und/oder die Domain in die direkte Verwaltung der Domainvergabestelle zu übertragen (z.B. Transit) oder, sofern die Domainvergabestelle bzw. der zwischengeschaltete Registrar dies verlangt, löschen zu lassen. Domainers Registrar wird den Kunden von der Durchführung solcher Maßnahmen unverzüglich unterrichten. Der Kunde stellt sicher, dass der Domaininhaber mit dieser Regelung einverstanden ist.
Ist der Domaininhaber nicht mit dem Kunden identisch, stellt der Kunde sicher und steht dafür ein, dass er bei allen Änderungen von Daten der Domain und Erklärungen des Domaininhabers, die er an Domainers Registrar übermittelt, stets namens und im Auftrag des jeweiligen Domaininhabers handelt. Der Kunde steht insbesondere dafür ein, dass ihm bei Anträgen auf Providerwechsel oder Zustimmungen hierzu, bei Anträgen auf Wechsel des Domaininhabers oder Zustimmungen hierzu und bei Anträgen auf Löschung der Domain zu diesem Zeitpunkt eine konkrete Einverständniserklärung des Domaininhabers vorliegt. Erklärungen des administrativen Ansprechpartners (z.B. Admin-C laut WHOIS) stehen Erklärungen des Domaininhabers gleich, sofern kein entgegenstehender Wille des Domaininhabers hervorgetreten ist.
Der Kunde stellt Domainers Registrar unbeschadet aller darüber hinausgehenden Verpflichtungen von sämtlichen Ansprüchen, die im Falle der Durchführung von Domainaufträgen ohne Einverständnis des Domaininhabers gegen Domainers Registrar erhoben werden, sowie von den Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung vollständig und unbedingt frei.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils aktuellen Registrierungsrichtlinien bzw. Registrierungsbedingungen der betroffenen Domainvergabestellen und/oder zwischengeschalteten Registrare einzuhalten. Der Kunde stellt sicher, dass alle Registrierungs- bzw. Übernahmeanträge der (künftigen) Domaininhaber in Kenntnis und unter Anerkennung dieser jeweils aktuellen Richtlinien und Bedingungen sowie ggf. der zugehörigen Preislisten erfolgen. Auf Abschnitt 1.1 wird verwiesen.
4.3 Vor jedem Auftrag sind vom Kunden die erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen einzuholen, insbesondere im Hinblick auf die Veröffentlichung von personenbezogenen Endkundendaten durch die Domainvergabestellen oder die zwischengeschalteten Registrar. Der Kunde versichert dass Aufträge nur bei Vorliegen der betreffenden Einwilligungserklärungen an Domainers Registrar übermittelt werden. Domainers Registrar ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vorlage der Einwilligungserklärungen vom Kunden zu verlangen.
4.4 Der Kunde ist gegenüber Domainers Registrar dafür verantwortlich, dass die Registrierung und die Verwendung von Domainnamen, die im Auftrag des Kunden verwaltet werden, sowie die Internetseiten, auf die diese Domainnamen verweisen, nicht gegen Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Liegt ein solcher Verstoß vor, ist Domainers Registrar berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Erreichbarkeit der Domain technisch zu unterbinden (z. B. über den Domain-Status HOLD oder die DNS-Konfiguration) und/oder die Domain in die direkte Verwaltung der Domainvergabestelle zu übertragen (z.B. Transit). Domainers Registrar wird den Kunden von der Durchführung solcher Maßnahmen unverzüglich unterrichten. Der Kunde hat Domainers Registrar von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen wegen solcher Verstöße gegen Domainers Registrar zustehen, und etwaige Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung zu erstatten, die zur Abwehr solcher geltend gemachter Ansprüche geboten ist.
4.5 Der Kunde haftet für die unbefugte und missbräuchliche Nutzung der vertraglichen Bestellsysteme, soweit er diese zu vertreten hat. Der Kunde hat hierfür die für ihn eingerichteten Nutzeridentifikationen und Passwörter geheim zu halten.
4.6 Der Kunde muss jede Namens- oder Adressänderung, insbesondere jede Änderung seiner E-Mailadressen, Telefonnummern sowie Telefaxnummern, sowie jede Änderung der Bankverbindung unaufgefordert und unverzüglich mitteilen, soweit diese Informationen für die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.
5. Vertragslaufzeit, Kündigung, Providerwechsel
5.1 Der Vertrag ist ein Rahmenvertrag, der für unbestimmte Zeit abgeschlossen ist und von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Die Kündigung des Rahmenvertrages berührt dessen Geltung für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus einzelnen Aufträgen nicht. Das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung des Rahmenvertrages sowie der Einzelaufträge aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat in Textform, E-Mail ist ausreichend, zu erfolgen.
Eine wichtiger Grund liegt für Domainers Registrar insbesondere dann vor, wenn
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- im Rahmen eines Auftrages zur Domainregistratur oder -verwaltung der Kunde mit der Zahlung der jeweils geschuldeten Entgelte in Verzug gerät und der Kunde eine von Domainers Registrar gesetzte angemessene Nachfrist für die Bezahlung dieser Entgelte nicht einhält;
- hinsichtlich des Rahmenvertrages der Kunde mit Zahlung von beliebigen Entgelten nach diesem Rahmenvertrag in Verzug ist und der Kunde eine von Domainers Registrar gesetzte angemessene Nachfrist für die Bezahlung dieser Entgelte nicht einhält;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
- die Zulassung von Domainers Registrar für eine Top Level Domain unter der der Domainname registriert ist endet, und Domainers Registrar die Weiterführung der Registrierung nicht zu gleichen Bedingungen gewährleisten kann.
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5.2 Wird die Registrierung einer bestimmten Domain bestellt, ist hiermit automatisch der Auftrag zur Verwaltung der Domain für einen Verwaltungszeitraum von einem Jahr ab erfolgreicher Registrierung verbunden, falls in der Preisliste nichts anderes festgelegt ist. Falls der Auftrag von einer der Vertragsparteien nicht fristgerecht zum Ende des jeweiligen Verwaltungszeitraums, oder fristlos aus wichtigem Grund, gekündigt wird, verlängert sich der Auftrag jeweils um einen weiteren Verwaltungszeitraum. Die für die jeweilige Top-Level-Domain geltenden Kündigungsfristen sind aus der Preisliste ersichtlich. Nach Beendigung des vorliegenden Rahmenvertrages erfolgt keine automatische Verlängerung der Aufträge mehr.
5.3 Der Kunde kann den Auftrag für die Verwaltung einer Domain nur dadurch kündigen, dass er vor Ablauf der Kündigungsfrist die Löschung der Domain spätestens zum Ende des Verwaltungszeitraums beantragt oder vor Ende des Verwaltungszeitraums einen Providerwechsel zu einem anderen Provider abschließt oder die Domain in die Verwaltung der Domainvergabestelle gibt. Wird eine Löschung beantragt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle technischen und alle rechtlichen Voraussetzung für eine Löschung nach Maßgabe der Registrierungsbedingungen und -richtlinien der jeweiligen Domainvergabestelle vorliegen. Ist die Löschung aus Gründen, die der Kunde oder der Domaininhaber zu vertreten haben (insb. wegen unterhalb der Domain angelegter Nameserver-Hosts oder wegen fehlender oder nicht formgerechter Zustimmungen des Domaininhabers), nicht zum Ablauf des Verwaltungszeitraums möglich, so gilt die Kündigung als unwirksam und der Auftrag verlängert sich gemäß Ziffer 5.2 um einen weiteren Verwaltungszeitraum. Der Kunde hat Domainers Registrar zudem etwaige aus der unterlassenen Löschung der Domain entstehende Schäden zu ersetzen und Domainers Registrar von etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen.
Hat der Kunde die Löschung einer Domain zum Ende des Verwaltungszeitraums beantragt, darf die Löschung bereits vorzeitig vor dem Ende des Verwaltungszeitraums ausgeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um eine erneute Verlängerung des Verwaltungszeitraums bei der zuständigen Domainvergabestelle zu verhindern.
Endet der Auftrag für die Verwaltung einer Domain bereits vor Ablauf des Verwaltungszeitraums, ohne dass ein Antrag des Domaininhabers auf Löschung vorliegt, oder ein Providerwechsel gestartet ist, ist Domainers Registrar ferner berechtigt, die Domain auch schon vor Ablauf des jeweiligen Verwaltungszeitraums sofort in die Verwaltung der Domainvergabestelle zu geben.
5.4 Im Fall einer Beendigung des Rahmenvertrages ist der Kunde verpflichtet, alle Domains vor Ablauf der jeweiligen Verwaltungszeiträume an einen anderen Provider im Wege des Providerwechsels zu übertragen oder unter Einhaltung der Kündigungsfristen löschen zu lassen. Andernfalls ist Domainers Registrar berechtigt, die betroffenen Domains in die Verwaltung der Domainvergabestelle zu geben oder erforderlichenfalls die Löschung der Domain zu veranlassen.
Ist der Kunde nach Beendigung dieses Rahmenvertrages mit der Zahlung fälliger Entgelte, in Höhe von mehr als dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz während der Vertragslaufzeit, mehr als 30 Tage in Verzug, oder ist der Kunde für Domainers Registrar mehr als 30 Tage nicht erreichbar, ist Domainers Registrar berechtigt, alle Domains auch schon vor Ablauf des jeweiligen Verwaltungszeitraums vorzeitig in die Verwaltung der Domainvergabestelle zu geben oder erforderlichenfalls die Löschung der Domain zu veranlassen.
5.5. Ist der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte aus dem Rahmenvertrag in Verzug, kann Domainers Registrar die weitere Durchführung von sämtlichen Aufträgen (Neuaufträge und Verlängerungen) im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag bis zur vollständigen Zahlung dieser Entgelte ablehnen (Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB). Dieses Zurückbehaltungsrecht gilt für solche Domains, bei denen die Registrierungs- bzw. Übernahmegebühren bereits bezahlt sind, nur dann, wenn der Kunde eine von Domainers Registrar gesetzte angemessene Nachfrist für die Bezahlung der ausstehenden Entgelte nicht einhält. Domainers Registrar wird den Kunden über die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts unverzüglich informieren. Der Kunde erkennt an, dass die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts dazu führen kann, dass Domainers Registrar die Zustimmung zu einem Providerwechsel verweigert, bis die geschuldeten Entgelte vollumfänglich befriedigt sind.
6. Haftung
6.1 Domainers Registrar haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht verursacht werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Domainers Registrar auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend auch für die Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
6.2 Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer von Domainers Registrar zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Vertraulichkeit, Vertragsstrafe
Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm anlässlich der Durchführung des Vertrags und der Einzelaufträge über Domainers Registrar bekannt werden, vertraulich zu behandeln, soweit die betreffenden Informationen entweder ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund der Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Domainers Registrar erkennbar sind. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, den Inhalt des Vertrages gegenüber Dritten geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht umfasst auch sämtliche Anlagen zu dem Vertrag, deren Inhalte sowie die Inhalte der Einzelaufträge. Der Kunde ist insbesondere zur Geheimhaltung der vereinbarten Preise verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann fort, wenn der Vertrag bzw. die Einzelaufträge ganz oder teilweise abgeändert oder beendet worden sind.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sowie aus den einzelnen Aufträgen können nicht an Dritte abgetreten werden. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von Domainers Registrar nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Ansprüchen aus einzelnen Aufträgen steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Auftrag zu.
8.2 Besteht bereits ein Rahmenvertrag zwischen den Parteien, wird dieser mit Wirkung ab Inkrafttreten des vorliegenden Vertrages aufgehoben und durch den vorliegenden Vertrag ersetzt.
8.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.
8.4 Nebenabreden zu dem Vertrag bestehen nicht. Insbesondere werden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages einschließlich der Anlagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
8.5 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
8.6 Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen darf Domainers Registrar mit Wirkung für die Zukunft abändern, soweit diese Änderungen z. B. infolge einer nachträglichen Störung der wechselseitigen Interessenlage und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (z. B. Unwirksamkeit von Regelungen wegen Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Die Änderungen werden dem Kunden durch Domainers Registrar vor Beginn des in der Mitteilung angegebenen Änderungsdatums elektronisch mitgeteilt und dabei auf die Änderungen hingewiesen. Gleichzeitig wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die geänderten Allgemeinen Vertragsbedingungen Gegenstand des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages werden, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag zum Änderungstermin zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen.
9. Datenschutz
Domainers Registrar erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten zum Zweck der Durchführung des Vertrages und sämtlicher Aufträge, die im Zusammengang hiermit durchgeführt werden, nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Im Zuge der Registrierung von Domains bzw. eines Providerwechsels und der Änderung der Domaineinträge werden in den WHOIS-Datenbanken bzw. vergleichbaren Datenbanken der Domainvergabestellen bzw. zwischengeschalteten Registrare personenbezogene Daten des Domaininhabers, des administrativen Ansprechpartners, des technischen Ansprechpartners und des Zonenverwalter öffentlich zugänglich gespeichert. Im Einzelnen wird auf die Registrierungsbedingungen und -richtlinien der jeweiligen Domainvergabestellen und zwischengeschalteten Registrare verwiesen.